Arbeitnehmererfinderrecht

Arbeitnehmererfinderrecht

Von Erfindungen in Unternehmen profitieren sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmererfinder. Das Arbeitnehmererfinderrecht schafft dabei die Rahmenbedingungen für einen gerechten Interessensausgleich.

Arbeitnehmererfinderrecht

Das Arbeitnehmererfinderrecht bietet Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder. Wir unterstützen Sie bei diesen Herausforderungen gerne!

Interessensausgleich

Ein Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Dabei gehen alle vermögenswerten Rechte an der Diensterfindung automatisch auf den Arbeitgeber über (Inanspruchnahme), sofern der Arbeitgeber die Erfindung nicht frei gibt. Im Gegenzug dazu hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Häufig ist die Höhe der Vergütung Streitgegenstand zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Wir stehen Ihnen zur Seite

Sicherheit für beide Seiten schaffen dabei Abkauf- und Pauschalvergütungsvereinbarungen, welche einerseits finanzielle Sicherheit für den Arbeitnehmer bieten und andererseits den Verwaltungsaufwand seitens des Arbeitgebers minimieren.

Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts, seien es die Meldepflicht von Erfindungsmeldungen, die Inanspruchnahme, die Vergütung bei Inanspruchnahme, oder auch die gegenseitigen Rechte und Pflichten beim Erwerb und der Aufgabe von Schutzrechten.

Weitere Spezialthemen betreffen die Beratung bei Hochschulerfindungen sowie Erfindungen von Organmitgliedern, wie Geschäftsführern und Vorständen.

Leistungen Arbeitnehmererfinderrecht

  • Beratung von Arbeitgebern
  • Beratung von Arbeitnehmern
  • Abkauf- und Pauschalvergütungsvereinbarungen