Arbeitnehmererfinderrecht
Das Arbeitnehmererfinderrecht bietet Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder. Wir unterstützen Sie bei diesen Herausforderungen gerne!
Interessensausgleich
Ein Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Dabei gehen alle vermögenswerten Rechte an der Diensterfindung automatisch auf den Arbeitgeber über (Inanspruchnahme), sofern der Arbeitgeber die Erfindung nicht frei gibt. Im Gegenzug dazu hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Häufig ist die Höhe der Vergütung Streitgegenstand zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Weitere Spezialthemen betreffen die Beratung bei Hochschulerfindungen sowie Erfindungen von Organmitgliedern, wie Geschäftsführern und Vorständen.
Leistungen Arbeitnehmererfinderrecht
- Beratung von Arbeitgebern
- Beratung von Arbeitnehmern
- Abkauf- und Pauschalvergütungsvereinbarungen