Patentrecht

Patentrecht

Unternehmen produzieren täglich eine Vielzahl von Ideen und Erfindungen, die den technischen Fortschritt vorantreiben und die Zukunft sichern sollen. Die Ausarbeitung qualitativ hochwertiger Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen gehört zu unseren Kernkompetenzen.

Dolmetscher zwischen Recht und Technik

Die Ausarbeitung von Patentanmeldungen für einen effektiven Schutz von Erfindungen erfordert ein tiefgehendes technisches Verständnis sowie die genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtssprechung zur Auslegung von Patentansprüchen.

Hier profitieren Sie von unserer eingehenden Erfahrung auf den verschiedensten technischen Gebieten. Da alle Anwälte unserer Kanzlei über eine technisch-naturwissenschaftliche Universitätsausbildung und mehrjährige Erfahrungen in der Industrie oder Forschung verfügen, sprechen wir die Sprache der Erfinder. Als Dolmetscher zwischen Recht und Technik können wir daher die entstehenden Ideen rechtzeitig auf ihren verwertbaren Inhalt prüfen.

Wir führen für unsere Mandanten Neuheitsrecherchen, Produktfreigabeanalysen sowie die Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen durch.

Nebst der Vertretung vor den Patentämtern und der Verfolgung und Durchsetzung von Patenten beraten wir unsere Mandanten außerdem regelmäßig bezüglich verschiedener Patentstrategien. In Abhängigkeit der technischen Gebiete der Erfindungen, der Absatzmärkte der Produkte, in welche die Erfindungen einfließen, sowie der territorialen Konkurrenzsituation arbeiten wir Möglichkeiten aus, wie mit einem effektiven Preis-Leistungsverhältnis weitreichender Schutz für die Erfindungen erzielt werden kann.

Patentrecht - Schwerpunkte

Ihre Erfindung

Neuheitsrecherchen

Gerne ermitteln wir auf Wunsch zu dem Ihnen bekannten Stand der Technik in einer ausführlichen Neuheitsrecherche, ob Ihre Ideen schon von Anderen entwickelt wurden. Dies hilft einerseits bei der Ausarbeitung von Patentanmeldungen, da wir darauf basierend durch eine präzise Abgrenzung gegenüber dem Stand der Technik Ihre Chancen einer Patenterteilung signifikant erhöhen können. Andererseits haben Sie durch eine Neuheitsrecherche ein objektives Entscheidungskriterium an der Hand, ob Sie in Anbetracht des Standes der Technik eine Patentanmeldung durchführen möchten oder nicht - denn im rechtlichen Sinn liegt eine Erfindung nur dann vor, wenn Ihre Ideen neu und durch den Stand der Technik nicht nahegelegt sind.

Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen

Bei der Ausarbeitung der Ansprüche einer Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung für Ihre Erfindung legen wir ein besonderes Augenmerk auf die korrekten Formulierungen. Dadurch wird verhindert, dass ein Mitbewerber den Schutz durch ein fehlerhaftes Merkmal im Anspruch umgehen kann, wie es in der Praxis leider immer wieder vorkommt. Soll eine Patentanmeldung in mehr als einem Land zur Anmeldung kommen, formulieren wir Patentanmeldungen so, dass in vielen Jurisdiktionen optimaler Erfolg gewährleistet wird. Dadurch wird das Risiko unnötiger Folgekosten aufgrund langwieriger ausländischer Prüfungsverfahren minimiert. Hierzu tauschen wir uns regelmäßig mit unseren ausländischen Partnern aus.

Weitere Dienstleistungen

Vertretung vor den Patentämtern

Wir stehen unseren Mandanten natürlich auch in Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Europäischen Patentamt (EPA) zur Seite. Wir führen für Sie sämtliche Verfahren wahlweise in deutscher oder englischer Sprache, einschließlich Beschwerdeverfahren und Einspruchsverfahren. International wahren wir Ihre Interessen über unser ausgesuchtes Partnernetzwerk von Patentanwälten, mit dem wir in regelmäßigem fachlichem Austausch stehen.

Produktfreigabeanalysen

Ferner führen wir für Sie Produktfreigabeanalysen (Freedom to Operate Analysen, Patent Clearing) durch um zu klären, ob Ihre Produkte und Entwicklungen eventuell bestehende Rechte Dritter verletzen. Dies hilft Ihnen, rechtzeitig Ihre Produkte so zu gestalten, dass Schutzrechtsverletzungen vermieden werden oder Sie frühzeitig, gerne mit unserer Begleitung, in Lizenzverhandlungen mit dem Schutzrechtsinhaber treten können.

Durchsetzung von Patenten

Patente berechtigen deren Inhaber, Dritten die Nutzung der patentrechtlich geschützten Erfindung zu untersagen. Kommt es zu einer Patentverletzung, kann der Patentinhaber auf gerichtlichem Weg seinen Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch geltend machen. Zusammen mit unseren erfahrenen Rechtsanwaltskollegen sorgen wir gerne dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, egal ob Sie sich auf Seite des Patentinhabers oder des angeblichen Patentverletzers befinden.