Softwarepatente
Software und die Zugänglichkeit zum Patentschutz
Allgemein wird bei Innovationen auf dem Gebiet der Software dann von einer "computerimplementierten Erfindung" gesprochen, wenn sich die Erfindung eines Datenverarbeitungsgerätes (Computers) bedient und ein Merkmal aufweist, das mit einem Computerprogramm realisiert wird. Computerimplementierte Erfindungen entstehen beispielsweise in den Bereichen Datenbanken und Suchmaschinen, Verschlüsselungs- und Kryptografietechniken, Blockchain sowie technischer Software zur Steuerung von Prozessen oder zur Optimierung von Systemarchitekturen.
Das Deutsche und das Europäische Patentamt erteilen Patente auf computerimplementierte Erfindungen nur dann, wenn diese in nicht naheliegender Weise ein technisches Problem lösen. Da die Grenze zwischen einer bloßen Idee und einer konkreten technischen Umsetzung oft fließend ist, erfordert die Patentanmeldung im Softwarebereich eine präzise und technisch fundierte Formulierung. Gerade auf dem Gebiet der Software sind die Anwälte unserer Kanzlei Experten der einschlägigen Rechtsprechung und gestalten diese seit vielen Jahren aktiv mit.
Vorteile Computerimplementierte Erfindungen
- Schutz für Datenbanken, Suchmaschinen, Kryptografie, ERP Software
- Auf dem Gebiet der Software sind die Anwälte unserer Kanzlei Experten der einschlägigen Rechtsprechung
- Interdisziplinäre Zusammensetzung unserer Teams
Patentierbarkeit von Software
Und was ist eine computerimplementierte Erfindung?
Die größte Hürde bei Softwarepatenten ist die technische Argumentation: Die Erfindung muss so formuliert werden, dass das Patentamt erkennt, welche konkrete technische Aufgabe durch die Software gelöst wird. Dabei wird bei computerimplementierten Erfindungen nicht der Programmcode selbst geschützt, sondern die technische Idee, die sich in einer programmierten Lösung manifestiert. Der Programmcode unterliegt in der Regel dem Urheberrecht. Unsere Kanzlei berät und begleitet Sie auf dem Weg zur Patentierung Ihrer Innovationen im Softwarebereich.
Laut Deutschem und Europäischem Patentamt liegt eine CII vor, wenn ein Datenverarbeitungssystem beteiligt ist (also ein Prozessor, Computer), mindestens ein Merkmal der Erfindung durch ein Computerprogramm realisiert ist und eine technische Wirkung erzielt wird (z. B. höhere Effizienz, Sicherheit, Stabilität oder Geschwindigkeit).
Sie haben eine Softwarelösung mit technischem Kern?
Dann sichern Sie sich Ihren rechtlichen Vorsprung in Sachen Softwarepatente! Unsere Experten beraten Sie zur Zugänglichkeit Ihrer Innovation zum Patentschutz.
Typische Beispiele patentierbarer Softwarelösungen
- Datenbanksysteme mit technischer Optimierung von Zugriffen und Speicher
- Blockchain-Protokolle mit verbesserter Transaktionssicherheit
- Kryptografische Verfahren zur Authentifizierung oder Datenverschlüsselung
- Steuerungs- und Regelsysteme für Maschinen oder technische Prozesse
- KI-gestützte Verfahren, die technische Abläufe steuern oder Bildverarbeitung ermöglichen
- Cloud-Plattformen mit technischer Lastverteilung oder Ressourcensteuerung


