Einheitliches Patentgericht nimmt am 1. Juni 2023 seine Arbeit auf

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) durch Deutschland am 17. Februar 2023 wurde ein historischer Meilenstein in der europäischen Patentwelt erreicht.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) durch Deutschland am 17. Februar 2023 wurde ein historischer Meilenstein in der europäischen Patentwelt erreicht. Ab dem 1. Juni 2023 wird das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen und in einem einheitlichen Verfahren für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Rechtsgültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen und dem neuen EU-Einheitspatent entscheiden. Erstinstanzliche Kammern werden in den beteiligten Mitgliedstaaten eingerichtet, in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Präsident des Berufungsgerichts ist Dr. Klaus Grabinski aus Deutschland, Präsidentin des Gerichts erster Instanz ist Florence Butin aus Frankreich.

Das Einheitliche Patentgericht hat den Anspruch, ein modernes, digitales und effizientes Verfahren zur Beilegung von Patentstreitigkeiten in Europa bereit zu stellen. So werden die Akten des Gerichts vollständig elektronisch in einem Case Management System geführt und auch die Entscheidungen des Gerichts ergehen in elektronischer Form.

Man darf gespannt sein, welche Auswirkungen diese Entwicklung auf den europäischen Patentmarkt haben wird. Eines ist jedoch sicher: Das Einheitliche Patentgericht wird die Rechtsprechung vereinfachen und den Patentschutz auf europäischer Ebene stärken.

In unseren News vom 16.12.2022 hatten wir bereits über die Verschiebung des Einheitspatents berichtet.

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zum Einheitspatent, bei den Anträgen zur einheitlichen Wirkung, dem Antrag auf Verschiebung der Bekanntmachung des Erteilungshinweises oder der Erklärung eines Opt-outs.

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Autor: Dr. Michael Schmid