Das Gebrauchsmuster, die Allzweckwaffe des gewerblichen Rechtsschutzes

Das deutsche Gebrauchsmuster wurde in der Vergangenheit häufig als eine im Vergleich zum Patent weniger bedeutsame Schutzform angesehen und als „kleiner Bruder" des Patents bezeichnet.

Das deutsche Gebrauchsmuster wurde in der Vergangenheit häufig als eine im Vergleich zum Patent weniger bedeutsame Schutzform angesehen und als „kleiner Bruder" des Patents bezeichnet. Diese Auffassung ging davon aus, dass der Gebrauchsmusterschutz nur für Erfindungen geeignet sei, die nicht die Kriterien für einen signifikant großen erfinderischen Schritt erfüllen. Da sich die Rechtsauffassungen jedoch im Laufe der Zeit geändert haben, werden heute sowohl Patente als auch Gebrauchsmuster als wertvolle Schutzformen gewertet. Sie haben eine parallele Existenzberechtigung und sollten daher nicht als einander ausschließend betrachtet werden. Patent und Gebrauchsmuster ergänzen sich in Deutschland auf einzigartige Weise und tragen dazu bei, Erfindungen wirksam vor Nachahmern zu schützen.


Was kann durch ein deutsches Gebrauchsmuster geschützt werden?

Mit einem deutschen Gebrauchsmuster können technische Neuerungen geschützt werden, die innovativ und für den Fachmann auf dem jeweiligen technischen Gebiet nicht auf Anhieb offensichtlich sind. Dazu kann ein breites Spektrum von Erfindungen gehören, z. B. alle Arten von Werkzeugen und Maschinen, elektromechanische Geräte, Halbleiterbauelemente und sogar bestimmte Arten von Software. Auch wenn Verfahrensansprüche von der Eintragung durch ein deutsches Gebrauchsmuster ausgeschlossen sind, können dennoch viele Verfahren in Form von entsprechenden Systemansprüchen geschützt werden. Weiterhin sind auch Ansprüche zur zweiten medizinischen Indikation als Gebrauchsmuster schutzfähig.


Was ist der Unterschied zwischen einem deutschen Gebrauchsmuster und einem Patent?

Sowohl ein deutsches Gebrauchsmuster als auch ein Patent sind Formen des gewerblichen Rechtsschutzes für technische Innovationen. Für beide Arten von Schutzrechten ist es erforderlich, dass sie neu und erfinderisch gegenüber dem aktuellen Stand der Technik sind. Die Anforderungen an die erfinderische Tätigkeit sind für Patente und Gebrauchsmuster identisch. Es gibt jedoch einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden. Einer der Hauptunterschiede ist die Dauer des Schutzes. Ein deutsches Gebrauchsmuster wird für maximal zehn Jahre ab dem Anmeldetag eingetragen, während bei einem Patent der patentrechtliche Schutz nach maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag erlischt. Für viele Erfindungen stellt dies jedoch kein Problem dar, da in der Praxis nur sehr wenige Patente über die gesamte Laufzeit aufrechterhalten werden. Außerdem reichen für viele, sich schnell entwickelnde Technologien zehn Jahre Schutzdauer aus, da diese Technologien danach ohnehin veraltet sind.

Ein weiterer Unterschied findet sich im Prüfungsverfahren. Deutsche Gebrauchsmusteranmeldungen werden nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit hin geprüft, im Gegensatz zu Patentanmeldungen, die einer Sachprüfung unterzogen werden.


Was sind die Vorteile eines deutschen Gebrauchsmusters gegenüber einem Patent?

Das deutsche Gebrauchsmuster bietet viele Vorteile für diejenigen, die ihr geistiges Eigentum schützen wollen. Einer der Hauptvorteile sind die geringen Kosten für die Erlangung eines Gebrauchsmusterschutzes. Im Gegensatz zum Erfordernis bei deutschen Patenten müssen für eine Gebrauchsmusteranmeldung keine Anspruchsgebühren gezahlt werden, und es findet keine teure amtliche Prüfung statt. Damit ist das Verfahren zur Erlangung eines Gebrauchsmusterschutzes deutlich weniger kostenintensiv als zur Erlangung eines Patents.

Ein weiterer Vorteil des deutschen Gebrauchsmusters ist die Schnelligkeit der Erlangung eines Schutzrechts. Da das Gebrauchsmuster nur eingetragen und nicht geprüft wird, ist ein Schutzrecht innerhalb weniger Wochen verfügbar. Dies steht im Gegensatz zu den zwei bis vier Jahren, die es dauern kann, bis ein deutsches Patent im Prüfungsverfahren erteilt wird. Damit ist das Gebrauchsmuster ideal geeignet, um innerhalb kürzester Zeit eine auf die Verletzungsprodukte der Konkurrenz zugeschnittene Verteidigungswaffe zu schaffen.

Betrachtet man das Gebrauchsmuster als ein präventiv recht weit gefasstes Schutzrecht, so bietet dies eine hervorragende Möglichkeit, die Konkurrenz in Schach zu halten. Aufgrund der fehlenden Prüfung ist der Schutzumfang eines Gebrauchsmusters für die Konkurrenten stets unklar, was zu Marktverwirrungen führen kann. Der Schutzumfang kann recht vage bleiben, wenn in der Anmeldung viele spezifische Varianten beschrieben werden. Dadurch kann es für die Wettbewerber schwierig werden, zu erkennen, welche Teile des Schutzrechts tatsächlich durchsetzbar sind.

Ein weiterer Vorteil eines deutschen Gebrauchsmusters ist, dass man sich im Zuge von etwaigen Löschungsverfahren mit einem weniger umfangreichen Stand der Technik auseinandersetzen muss. Mündliche Offenbarungen, öffentliche Vorbenutzungen im Ausland und nachträglich veröffentlichte ältere Patentanmeldungen gelten nicht als Stand der Technik. Das bedeutet, dass der Inhaber eines Gebrauchsmusters im Vergleich zu einem deutschen oder europäischen Patent eine höhere Chance hat, sein Schutzrecht aufrecht zu erhalten. Ferner bietet das deutsche Gebrauchsmustergesetz eine Schonfrist von sechs Monaten für die eigene Veröffentlichung und Vorbenutzung. Dies ist ein Vorteil, der bei europäischen oder deutschen Patenten nicht gegeben ist.

Schließlich gilt das deutsche Patentgerichtssystem als eines der besten in Europa, um Rechte des geistigen Eigentums durchzusetzen. Es ist kostengünstig und bietet eine attraktive Durchsetzungsgeschwindigkeit. Das deutsche Patentgerichtssystem gewährt nicht nur eine kostengünstige und effiziente Prozessführung, sondern auch einen Schutz des geistigen Eigentums, der angesichts der Präsenz wichtiger Industrien in Deutschland einen großen Teil der Europäischen Union abdeckt.


Was ist eine gute IP-Strategie unter Nutzung deutscher Gebrauchsmuster?

Eine deutsche, europäische oder sogar internationale Patentanmeldung (PCT) ist eine gute Grundlage für den Schutz von Innovationen. In Deutschland ist es möglich, Patente und Gebrauchsmuster auf Basis derselben Beschreibung oder Prioritätsunterlage, also derselben Erfindung, zu erhalten. Ein deutsches Gebrauchsmuster kann jederzeit von einer europäischen oder deutschen oder PCT-Anmeldung (mit Wirkung in Deutschland) „abgezweigt" werden, solange ein entsprechendes Patentprüfungsverfahren anhängig ist. Um ein Höchstmaß an Flexibilität zu erreichen, kann es daher ratsam sein, ein Patentverfahren so lange wie möglich anhängig zu halten. In Deutschland kann dies z. B. dadurch erreicht werden, dass die maximale Frist von sieben Jahren abgewartet wird, bevor ein Prüfungsantrag gestellt wird. Während dieser Zeit findet zwar keine Prüfung der deutschen Patentanmeldung statt, aber ein individuelles Gebrauchsmuster kann jederzeit zur möglichen Durchsetzung abgezweigt werden.

Aus einer einzigen Patentanmeldung können mehrere Gebrauchsmuster abgezweigt werden, die einen starken Schutz für unterschiedliche technische Aspekte eines Produkts bieten können. Die Erlangung von Patent- und Gebrauchsmusterschutz in Deutschland für dieselbe Erfindung ist somit wertvoll, da sie den Wert des Unternehmens, das die Patente besitzt, steigern kann.

Wird z. B. bei einer europäischen Patentanmeldung im Prüfungsverfahren die Einheitlichkeit bemängelt, können eine oder mehrere europäische Teilanmeldungen eingereicht werden, was jedoch kostspielig sein kann. Das deutsche Gebrauchsmuster bietet hier eine Alternative, indem es die Teile der Erfindung, denen es an Einheitlichkeit mangelt, „abzweigt". Dies ist ein kostengünstiges Mittel, um den gesamten Schutzumfang einer Erfindung aufrechtzuerhalten.

Mit dem bevorstehenden Einheitspatent können abgezweigte Gebrauchsmuster außerdem eine kostengünstige und effektive Möglichkeit sein, Erfindungen der Gerichtsbarkeit des Einheitspatentgerichts zu entziehen und eine zweite Option über die deutsche Gerichtsbarkeit zur Verfügung zu haben.
 

Fazit

Insgesamt bietet das deutsche Gebrauchsmuster einen kostengünstigen, schnellen und effizienten Weg, geistiges Eigentum zu schützen. Es bietet eine Reihe von Vorteilen, die Patente nicht verschaffen, und ist damit eine gute Option für alle, die ihre Ideen und Innovationen effektiv schützen wollen.
 

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Autor: Dr. Michael Schmid