Aktualisierung der Gebührenstruktur des Europäischen Patentamts ab April 2024

Was Sie wissen müssen

Das Europäische Patentamt (EPA) hat eine Überarbeitung seines Gebührensystems angekündigt, die am 1. April 2024 in Kraft tritt. Diese Änderungen zielen darauf ab, das System zu vereinfachen, die Digitalisierung weiter voranzutreiben und die finanzielle Nachhaltigkeit der Organisation zu gewährleisten, während gleichzeitig besondere Unterstützungsmaßnahmen für kleine Unternehmen und andere Kleinsteinheiten eingeführt werden.

Wesentliche Änderungen und Ermäßigungen

Einführung von Gebührenermäßigungen: Kleine Unternehmen, natürliche Personen, Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen, die in den letzten fünf Jahren weniger als fünf Anmeldungen eingereicht haben, erhalten eine Ermäßigung auf alle Hauptgebühren im Patenterteilungsverfahren.

Abschaffung von Gebühren und Anreize für die Digitalisierung: Zur Förderung der Nutzung der Online-Dienste des EPA werden bestimmte Gebühren, wie die für die Eintragung von Rechtsübergängen, auf null gesetzt, sofern Anträge digital gestellt werden.

Moderate Gebührenerhöhungen: Um der Inflation und den geringeren Einnahmen entgegenzuwirken, werden die Verfahrensgebühren mit Ausnahme der Anmelde-, Einspruchs- und Beschwerdegebühren um 4% angepasst. Interessanterweise führt diese Anpassung in Verbindung mit den Effizienzgewinnen des EPA dazu, dass die Gesamterhöhung der internen Jahresgebühren seit 2016 in absoluten Zahlen gesunken ist.

Überblick über die wichtigsten Gebührenänderungen des EPA

 

Strategien zur Kosteneinsparung und Anpassungen

Trotz der Gebührenerhöhung gibt es Möglichkeiten zur Kosteneinsparung. Insbesondere besteht die Möglichkeit, Jahresgebühren vor dem 1. April 2024 frühzeitig zu entrichten. Zudem bieten die neuen Ermäßigungen für Kleinsteinheiten und die Abschaffung bestimmter Gebühren neue Wege, um die Kosten für den Patentschutz zu reduzieren.

Nächste Schritte und weitere Informationen

Das EPA hat angekündigt, dass 2025 keine zweijährliche Inflationsanpassung stattfinden wird, was eine langfristige Planung erleichtert. Weitere Details und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesen Änderungen werden in den kommenden Wochen veröffentlicht und sind auf der Website des EPA sowie in den offiziellen Mitteilungen des Amts zu finden. Eine vollständige Aufstellung der aktualisierten Gebühren steht Ihnenauf der EPA-Website zur Verfügung.

Fazit

Diese umfassenden Änderungen im Gebührensystem des EPA bieten sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Anmelder. Die Einführung von Ermäßigungen und die Abschaffung bestimmter Gebühren sind insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine positive Entwicklung. Patentanwälte und ihre Mandanten sollten die neuen Gebührenstrukturen genau prüfen und ihre Patentstrategien entsprechend anpassen.

Für individuelle Beratung und Unterstützung bei der Anpassung an die neuen Gebührenstrukturen kontaktieren Sie uns gerne. Unser Expertenteam steht bereit, Sie durch diese Änderungen zu navigieren und Ihre Interessen im europäischen Patentsystem optimal zu vertreten.

 

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Autor: Dr. Michael Schmid